Qualitätsmanagement

Die Geschäftsführung der GCI GmbH stellt sicher, dass kontinuierlich Maßnahmen der Qualitätssicherung, die dem spezifischen Leistungsbild und den Arbeitsabläufen der GCI angepasst sind, realisiert werden. Zum betrieblichen Qualitätsmanagement, das an den Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 orientiert ist, gehören u. a. folgende Maßnahmen:

  • geordnete Buchführung und Buchhaltung
  • geordnete Registratur der ein- und ausgehenden Post und E-Mails im Büro
  • Regelung zur Beschaffung und Aktualisierung von Karten, elektronischen / digitalen Medien, Regelwerken und Vorschriften durch verantwortliche MitarbeiterInnen
  • Regelung zur Verlängerung, Rückgabe bzw. Löschung von Unterlagen / Daten von Auftraggebern durch verantwortliche MitarbeiterInnen
  • tägliche Datensicherung der Firmenserver und wöchentliche Sicherung der Datenträger in den Arbeitsplatzrechnern
  • Gliederung und koordinierte Abarbeitung der Projekte in folgenden neun Schritten:

1) Akquisition

2) Angebotsphase

3) Vertragsprüfung und -abschluss

4) Arbeits­vorbereitung (u. a. Ressourcen­ein­teilung durch Geschäfts­leitung, interne Anlauf­beratung)

5) Projektbearbeitung (Umsetzung Aufgaben­stellung, Abstimmungen Projekt­leiterIn / GF mit AG)

6) Ablaufkontrolle und -steuerung durch ProjektleiterIn und GF (u. a. Kosten, Zeit, Ressourcen)

7) gegebenenfalls Leistungsänderung in Abstimmung mit AG

8) Projektabschluss mit finaler Auswertung des Projektverlaufs und -erfolgs, Ableitung der Handlungserfordernisse u. a. für die Projektierung und Bearbeitung zukünftiger Projekte

9) Archivierung und ggf. Vorbereitung Veröffentlichung / Referenz

  • betriebliche Dokumentation von Verantwortungen / Befugnissen / Verfahrensweisen / Daten­verwaltung
  • Bearbeitung von Projekten in Teams, die sich aus der für das Projekt verantwortlichen Person und den je nach Art und Umfang der Aufgabenstellung hinzugezogenen unterschiedlich spezialisierten MitarbeiterInnen zusammensetzen
  • Sicherung der Kontinuität in der Bearbeitung durch Festlegung von stellvertretenden Projektverantwortlichen, die in alle wesentlichen Merkmale eines Vorhabens einbezogen sind
  • regelmäßige Durchführung von Projektgruppenberatungen zu Stand, Problemen, Erfordernissen des jeweiligen Projektes mit den beteiligten MitarbeiterInnen und der Geschäftsleitung
  • Prüfung erstellter Produkte / Dokumente durch teamfremde MitarbeiterInnen oder externe FachberaterInnen
  • unternehmensinterne Anleitung und Prüfung der Arbeiten sowie finale Prüfung erstellter Produkte / Dokumente durch die Geschäftsführung
  • geordnete Ablage und Archivierung von Unterlagen/Dokumente im eigenen Archiv
  • regelmäßige und bedarfsweise Qualifizierung der MitarbeiterInnen in den Bereichen Altlasten, Grundwasser­modellierung, Datenverarbeitung, Geoinformatik, GIS, Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Management, Recht.

 

Qualitätssicherung der Leistungen von Nachauftragnehmern

Zur Ausführung von Feld-, Labor- oder sonstigen technischen Leistungen bindet GCI Nachauftragnehmer, die wirtschaftliche Kriterien nach den Grundsätzen von Qualität, Termintreue und den Nachweis der erforderlichen Akkreditierung/Zertifizierung aufweisen. In Vorbereitung der Leistungserbringung werden Art und Umfang der Arbeiten sowie der Zeitplan abgestimmt. Die Projektverantwortlichen der GCI stehen dem Nachauftragnehmer für Fragen, Hilfestellungen und Problemlösungen während der Projekt­bearbeitung zur Verfügung und kontrollieren dessen Leistungen sowie Abrechnung.

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